Liebe Tennisfreunde,
ab dem 28. Mai gibt es weitere Lockerungen in der NRW-Coronaschutzverordnung, die auch erhebliche Erleichterungen für den Tennissport bedeuten. Nicht zuletzt geht mit diesen Lockerungen einher, dass auch der Wettkampfbetrieb im Tennis durchgeführt werden kann.
Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde am 26. Mai eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Mai 2021 in Kraft tritt. Die Ausgangslage für Bielefeld ist dabei nicht ganz klar, da wir ja noch keine fünf Werktage unter der 100er Inzidenz-Grenze sind. Daher bitten wir die neuen Lockerungen erst ab Montag anzuwenden.
Unter diese Lockerungen fallen u.a. der Wettkampfbetrieb, die Regelung der Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Duschen und Umkleiden, die Erlaubnis Zuschauer zuzulassen sowie Regelungen für den Gastronomiebetrieb.
Für uns bedeutet das ab Montag konkret, dass neben dem Einzel auch wieder Doppel und Training mit mehreren Personen auf einem Platz möglich sind.
Die Duschen müssen leider noch etwas geschlossen bleiben.
Die CoronaSchVO ist dabei grundsätzlich neu aufgebaut. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. Dieses hängt an der Anlage aus und kann hier angeschaut werden.
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